Hallo Mädels
catweazle08, Herzlichen Glückwunsch (sadsmilie

Sagt mal, weiß das vielleicht jemand von Euch? Wenn im Arbeitsvertrag steht:
Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende, ansonsten die gesetzlichen Fristen. Kann ich dann auf die gesetzliche Kündigungsfrist zugreifen, die ja nur 4 Wochen beträgt, oder was ist mit ansonsten gemeint? Ich versteh das nicht so richtig
Ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch und es sieht wirklich gut aus, ich denke, sie nehmen mich. Aber sie bräuchten mich so schnell wie möglich und wenn ich die Kündigungsfrist um einen Monat reduzieren könnte, wäre das schon eine große Hilfe. Nicht dass das letztendlich wegen der langen Kündigungsfrist scheitern würde, da wäre ich echt enttäuscht